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Catering-Ideen für die Firmenfeier: Süßes für Weihnachtsfeier & Co. planen
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Catering-Ideen für die Firmenfeier: Süßes für Weihnachtsfeier & Co. planen

Die Weihnachtsfeier ist gebucht, Raum und Menü stehen, und dann kommt die Frage nach dem Nachtisch. Beim Dessert entscheidet sich oft, ob der Abend rund wirkt: Gibt es etwas für die Kollegin, die vegan isst, und für den Kollegen mit Nussallergie? Wann kommt das Süße auf den Tisch, und wie lange darf es dort stehen? Wer Catering-Ideen für die Firmenfeier sucht, braucht deshalb mehr als eine Liste mit Gebäck. Dieser Artikel zeigt, welche süßen Formate zu welchem Ablauf passen, was Sie bei Allergenen und Hygiene beachten sollten und wie Sie Cookies für Ihre Feier bei Crunkie anfragen.

Das Dessert für eine Firmenfeier planen Unternehmen in vier Schritten: ein Format wählen, das zum Ablauf passt, Personenzahl und Ernährungsweisen mit der Anmeldung abfragen, Allergeninformationen beim Anbieter anfordern und am Buffet sichtbar machen sowie kühlpflichtige Desserts nur in kleinen Mengen bereitstellen. Cookies dafür fragen Unternehmen bei Crunkie über das Formular auf der B2B-Seite an, mit Anlass, Datum und Personenzahl. Crunkie bietet Cookies für Events und Catering an; Umfang, Mengen und Ablauf werden individuell angefragt.

Catering-Ideen für die Firmenfeier: süße Formate im Überblick

Welches Dessert passt, hängt weniger vom Anlass als vom Ablauf ab. Bei einem gesetzten Essen kommt der Nachtisch als eigener Gang. Bei einem Stehempfang oder einem Buffet bedienen sich die Gäste selbst, oft über mehrere Stunden. Die folgende Übersicht ordnet typische süße Formate danach ein, was sie für die Planung bedeuten.

Format Beispiele Worauf Sie bei der Planung achten
Gebäck aus der Hand Cookies, Kekse, Lebkuchen Passt zu Stehempfang und Buffet, weil kein Besteck nötig ist. Lagerung und Standzeit je Produkt beim Anbieter erfragen.
Klassisches Weihnachtsgebäck Stollen, Spekulatius, Zimtsterne, Printen Zimtsterne bestehen etwa aus Mandeln oder Nüssen, Zucker, Eiklar und Zimt. Allergeninformationen deshalb je Sorte prüfen.
Torten und Cremedesserts Sahnetorte, Windbeutel, Bienenstich, Mousse Nicht durcherhitzte Füllungen sind leicht verderblich und brauchen Kühlung.
Warme Desserts Strudel, Kaiserschmarrn Brauchen Warmhaltung und eignen sich eher für einen festen Dessertgang.

Kekse und Lebkuchen zählen laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu den Dauerbackwaren, also zu Feinen Backwaren, die bei sachgemäßer Lagerung länger genießbar bleiben. Backwaren mit nicht durcherhitzten Füllungen oder Auflagen gelten dagegen als leicht verderblich und müssen gekühlt werden.

Dessert für die Weihnachtsfeier: der richtige Zeitpunkt im Ablauf

Ein Dessert für die Weihnachtsfeier wirkt als klarer Abschluss des Essens. Stellen Sie es erst bereit, wenn der Hauptgang vorbei ist, statt es den ganzen Abend über auf dem Buffet stehen zu lassen. Das hat auch hygienische Gründe: Die Lebensmittelüberwachung des Landes Bremen empfiehlt für Buffets, nur den Bedarf für etwa ein bis zwei Stunden bereitzustellen, den Rest zu kühlen und Reste nicht erneut anzubieten. Das ist eine Empfehlung einer Landesbehörde, kein bundesweit einheitlicher Grenzwert.

Ein kurzes ungekühltes Anbieten von Desserts am Buffet ist laut LGL lebensmittelrechtlich tolerierbar, solange die einwandfreie Beschaffenheit bis zum Ende erhalten bleibt. Für einen langen Abend mit Stehempfang eignet sich deshalb Gebäck, das ohne Kühlung auskommt. Ob das für ein bestimmtes Produkt gilt, fragen Sie beim Anbieter nach.

Wie viel Dessert pro Person?

Eine belastbare Faustregel in Stück oder Gramm pro Gast gibt es in den für diesen Artikel ausgewerteten Behörden- und Fachquellen nicht. Planen Sie die Menge deshalb anhand Ihrer Feier statt nach einer Pauschale:

  • Tatsächliche Personenzahl: Planen Sie mit den Anmeldungen, nicht mit der Größe der Belegschaft.
  • Rolle des Desserts: Ein Nachtisch nach einem Menü fällt kleiner aus als Gebäck, das bei einem Stehempfang den Abend begleitet.
  • Dauer und Ablauf: Bei einem langen Abend lieber in Etappen bereitstellen als alles auf einmal.
  • Größe der Portion: Jeder Cookie wiegt laut Crunkie 110 g. Das hilft bei der Einschätzung, wie viel Sie für Ihre Gäste brauchen.

Beschreiben Sie in der Anfrage Personenzahl, Ablauf und Rolle des Desserts. Auf dieser Grundlage stimmen Sie die Menge konkret ab.

Menge und Format noch offen? Beschreiben Sie Crunkie den Ablauf Ihrer Feier und klären Sie, welche Menge an Cookies für Ihre Gäste infrage kommt.

Cookies für Ihre Feier anfragen

Ernährungsweisen und Allergene berücksichtigen

Laut BMLEH-Ernährungsreport 2025 ernähren sich 7 % der Befragten vegetarisch und 2 % vegan. Bei den 14- bis 29-Jährigen sind es zusammen 20 %. Das sind Selbstauskünfte aus einer bundesweiten Befragung; Ihre Belegschaft kann davon abweichen. Fragen Sie Ernährungsweisen und Allergien deshalb direkt mit der Einladung oder Anmeldung ab.

Mit Vegan Vice und Clean Cheat gibt es bei Crunkie zwei vegane Cookies. Ob sie für Ihre Feier infrage kommen, klären Sie in der Anfrage.

Wenn Gäste glutenfrei essen, fragen Sie gezielt nach. Als „glutenfrei“ darf ein Lebensmittel nach EU-Recht nur bezeichnet werden, wenn es höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält. Das gilt auch für unverpackte Speisen am Buffet.

Allergenkennzeichnung am Dessertbuffet

Liefert ein Caterer, eine Konditorei oder ein anderes Lebensmittelunternehmen die Speisen, muss dieses Unternehmen die 14 Hauptallergene auch bei loser Ware angeben, also bei Gebäck auf Platten oder am Buffet. Laut dem Merkblatt der Landeshauptstadt Stuttgart sind ausdrücklich auch Catering-Unternehmen zur Kennzeichnung verpflichtet. Die Allergene müssen namentlich genannt werden, zum Beispiel „Haselnüsse“ statt nur „Schalenfrüchte“.

Zulässig sind Schilder am oder nahe dem Lebensmittel, eine Karte, ein Aushang oder eine elektronische Information. Eine mündliche Auskunft reicht laut Verbraucherzentrale NRW nur, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt, die Gäste auf Nachfrage einsehen können, und gut sichtbar auf dieses Verfahren hingewiesen wird. Ein pauschaler Hinweis wie „Kann Spuren enthalten“ ersetzt die Allergeninformation nicht.

Diese Informationspflichten treffen das Lebensmittelunternehmen, das die Speisen abgibt. Für Sie als Veranstalter sind die folgenden Schritte praktische Empfehlungen, damit die Informationen bei Ihren Gästen ankommen:

  1. Allergien und Ernährungsweisen mit der Anmeldung abfragen.
  2. Allergeninformationen für jedes bestellte Produkt beim Anbieter anfordern.
  3. Die Informationen gut sichtbar am Dessertbuffet auslegen, zum Beispiel als Schild an jeder Platte.

Bringen Kolleginnen und Kollegen selbst Gebäck mit, gilt etwas anderes: Gelegentlich von Privatpersonen abgegebene Speisen fallen laut Stuttgarter Merkblatt grundsätzlich nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Eine Kennzeichnung wird trotzdem empfohlen. Ob das auch gilt, wenn Mitarbeitende für eine vom Unternehmen organisierte Feier backen, ist nicht ausdrücklich geklärt. Verbindliche Auskunft gibt die örtliche Lebensmittelüberwachung.

Hygiene am Dessertbuffet

Unverpackte Speisen an Buffets sind laut Bremer Lebensmittelüberwachung gegen Verunreinigung zu schützen, etwa durch eine Abdeckung, einen Anhustschutz oder Aufsicht. Außerdem muss geeignetes Entnahmebesteck bereitliegen. Praktisch ist eine eigene Zange je Platte, damit Gebäck mit unterschiedlichen Allergenen nicht mit demselben Besteck entnommen wird.

Kühlpflichtige Desserts gehören auch am Buffet in die Kühlung. Warme Desserts sollen nach derselben Empfehlung nicht länger als drei Stunden heiß gehalten werden und dabei nicht unter 65 °C fallen.

Budget: Süßes zählt zur Betriebsveranstaltung

Das BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2015 nennt die Weihnachtsfeier ausdrücklich als Beispiel für eine Betriebsveranstaltung. Die Regeln gelten für Betriebsveranstaltungen allgemein, also auch für andere Firmenfeiern wie ein Sommerfest. Zu den Zuwendungen an die Mitarbeitenden zählen laut BMF neben Speisen und Getränken ausdrücklich auch Süßigkeiten. Das Dessert-Catering gehört also mit Essen, Getränken, Raum und Programm in eine gemeinsame Rechnung.

Steuerfrei bleiben bis zu 110 € einschließlich Umsatzsteuer je teilnehmender Person und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Feier allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Dieser Freibetrag gilt laut Haufe auch 2026 weiter. Die Kosten werden auf die tatsächlich Anwesenden verteilt; kurzfristige Absagen erhöhen deshalb den Betrag pro Kopf. Wird der Freibetrag überschritten, ist lohnsteuerlich nur der übersteigende Teil zu erfassen.

Catering für die Firmenfeier: Was Crunkie anbietet

Crunkie bietet Unternehmen Cookies für Meetings & Workshops, Kundengeschenke, Events & Catering, Office Treats sowie Angebote für Hotels, Cafés und Restaurants. Die Cookies von Crunkie sind handgemacht. Einen Überblick über die Sorten gibt das Crunkie-Sortiment.

Catering meint in diesem Artikel fertige Cookies für Ihre Feier. Ein Service vor Ort ist auf der Crunkie-Website nicht beschrieben; welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, wird auf Anfrage geklärt. Planen Sie Aufbau, Präsentation und Allergenschilder am Dessertbuffet deshalb intern ein. Mengen, Formate, Preise, Vorlaufzeiten sowie Lieferung oder Abholung klären Sie individuell über die Anfrage.

Dessert-Catering anfragen: diese Angaben gehören dazu

Je vollständiger Ihre Anfrage ist, desto konkreter kann Crunkie antworten. Die folgende Liste ist eine Praxishilfe, kein verbindlicher Standard:

  • Anlass, zum Beispiel Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Jubiläumsfeier
  • Datum und Uhrzeit sowie der geplante Zeitpunkt des Desserts im Ablauf
  • Personenzahl laut Anmeldung
  • Gewünschtes Format: einzelne Portionen oder Auswahl zum Teilen
  • Ernährungsweisen und Allergien unter den Gästen sowie die Bitte um Allergeninformationen
  • Ort der Feier und Frage nach Lieferung oder Abholung
  • Budget, mit Angabe netto oder brutto

Das Anfrageformular auf der B2B-Seite fragt Unternehmen, Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Menge und Anlass sowie weitere Details ab. Alternativ erreichen Sie Crunkie per E-Mail an b2b@crunkiecookie.com. Crunkie gibt an, Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.

Häufige Fragen zum Dessert auf der Firmenfeier

Welche 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Kennzeichnungspflichtig sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg pro Kilogramm bzw. Liter), Lupinen und Weichtiere. Andere Auslöser von Unverträglichkeiten wie Kokosnuss oder Kiwi gehören derzeit nicht dazu.

Was ist der Unterschied zwischen einer Allergie und einer Unverträglichkeit?

Eine Allergie ist eine Überreaktion des Immunsystems, meist gegen Eiweiße. Eine Unverträglichkeit wie der Laktasemangel betrifft das Immunsystem nicht. Für die Abfrage vor der Feier lohnt es sich, beides getrennt zu erfragen.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zur Allergenkennzeichnung und Lebensmittelhygiene gibt die örtliche Lebensmittelüberwachung, zur steuerlichen Behandlung Ihre Steuerberatung.

Süßer Abschluss für Ihre Firmenfeier? Nennen Sie Crunkie Anlass, Datum und Personenzahl über das B2B-Formular.

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