Crunkie
Cookies fürs Büro: Office Treats für Teams organisieren
← Alle Beiträge
·6 Min. Lesezeit

Cookies fürs Büro: Office Treats für Teams organisieren

Der erste Arbeitstag einer neuen Kollegin, ein abgeschlossenes Projekt oder ein Geburtstag im Team: Im Büroalltag gibt es viele Gelegenheiten, dem Team etwas Süßes hinzustellen. Damit Cookies fürs Büro nicht in einer Sammlung zufälliger Mitbringsel enden, braucht es etwas Organisation. Wer bestellt, wie viel wird gebraucht, und was ist mit Kolleginnen und Kollegen, die vegan essen oder eine Allergie haben? Dazu kommt die Frage, wie das Finanzamt Süßes einordnet, das der Arbeitgeber spendiert. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Punkte für Office Management und HR.

Unternehmen organisieren Office Treats sinnvoll anlassbezogen: Anlass und Termin festlegen, die tatsächliche Zahl der Personen vor Ort ermitteln, Ernährungsweisen und Allergien im Team abfragen und die Bestellung zentral über eine verantwortliche Person laufen lassen. Bei Crunkie fragen Firmenkunden Cookies dafür über das Formular auf der B2B-Seite an und geben dort Menge und Anlass an; Office Treats führt Crunkie dort als eigenen Anwendungsfall. Genussmittel, die der Arbeitgeber zum Verzehr im Betrieb kostenlos bereitstellt, gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien grundsätzlich nicht zum Arbeitslohn; wie Office Treats im Einzelfall einzuordnen sind, hängt von den konkreten Umständen ab.

Anlässe für Office Treats im Büroalltag

Office Treats sind süße Aufmerksamkeiten, die ein Unternehmen seinem Team im Büro zum gemeinsamen Verzehr bereitstellt. Typische Anlässe sind:

  • Teamfrühstück im Büro: Kaffee und Gebäck zum Start in den Arbeitstag oder die Woche, an dem alle Anwesenden teilnehmen können.
  • Büro-Geburtstag: Das Unternehmen übernimmt die süße Runde, statt dass das Geburtstagskind selbst etwas mitbringt.
  • Dankeschön: nach einem Projektabschluss, einer Messe oder einer anstrengenden Phase im Team.
  • Onboarding: ein gemeinsamer Kaffee mit Cookies am ersten Arbeitstag neuer Mitarbeitender.

Legen Sie für jeden Anlass fest, wer bestellt und wer die Cookies vor Ort bereitstellt. So entstehen weder Doppelbestellungen noch leere Teller.

Süßes für Mitarbeiter: Wie es steuerlich eingeordnet wird

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 Abs. 2 LStR) gehören Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, als Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Der Bundesfinanzhof hält diese Regel in seinem Urteil VI R 36/17 aus dem Jahr 2019 im Grundsatz für zutreffend, jedenfalls bei Vorteilen von geringem Ausmaß.

Das Urteil betrifft einen konkreten Sachverhalt: Ein Unternehmen stellte unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot zusammen mit Heißgetränken kostenlos zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit. Solche Backwaren mit einem Heißgetränk sind danach in der Regel keine Mahlzeit, sondern eine nicht steuerbare Aufmerksamkeit. Für das Teamfrühstück im Büro ist diese Abgrenzung ein wichtiger Anhaltspunkt. Ein Frühstück im steuerlichen Sinn liegt erst vor, wenn mindestens ein Aufstrich oder Belag hinzukommt. Mahlzeiten wie Frühstück, Mittag- oder Abendessen führen grundsätzlich zu Arbeitslohn.

Im entschiedenen Fall stellte eine Softwarefirma die Backwaren allen Mitarbeitenden ohne Unterschied bereit, zum Verzehr während der bezahlten Arbeitszeit und zum Austausch untereinander. Daraus folgt nicht, dass jede Form, Cookies im Büro bereitzustellen, automatisch steuerfrei ist. Wie Office Treats steuerlich zu behandeln sind, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa von Art und Umfang des Angebots, davon, wer es nutzen kann, und davon, ob der Verzehr im Betrieb stattfindet. Cookies, die Mitarbeitende mit nach Hause nehmen, zum Beispiel als Weihnachtsgeschenk, fallen nicht unter den Verzehr im Betrieb. Ihre steuerliche Behandlung und Zweifelsfälle klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Ernährungsweisen und Allergien im Team berücksichtigen

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben rund 4 % der Bevölkerung in Deutschland eine Nahrungsmittelallergie. Schon kleine Mengen eines Allergens können Reaktionen auslösen, die von mild bis lebensbedrohlich reichen.

Unter den 14 Hauptallergenen, die nach EU-Recht gekennzeichnet werden müssen, sind bei Gebäck vor allem glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Schalenfrüchte, Erdnüsse, Soja und Sesam naheliegend. Welche davon ein Cookie tatsächlich enthält, zeigen nur die Zutatenliste und die Allergeninformation des Herstellers. Vegan bedeutet dabei nicht allergenfrei: Glutenhaltiges Getreide, Schalenfrüchte, Erdnüsse, Soja und Sesam sind pflanzlich.

Ob ein Unternehmen, das intern Süßes für das eigene Team bereitstellt, selbst Allergene kennzeichnen muss, ist in den hier ausgewerteten Quellen nicht geklärt. Unabhängig davon helfen vier Schritte:

  1. Vor der jeweiligen Bestellung freiwillig nach Ernährungswünschen und erforderlichen Allergeninformationen fragen. Vermeiden Sie unnötige personenbezogene Gesundheitsdaten und klären Sie deren Verarbeitung gegebenenfalls mit Ihrer Datenschutzverantwortlichen oder Ihrem Datenschutzverantwortlichen.
  2. Zentral bestellen, statt viele Mitbringsel zu sammeln. Die Verbraucherzentrale NRW weist für Kitas und Schulen darauf hin, dass Mitbringsel vieler Personen das Risiko von Lücken bei den Allergeninformationen erhöhen. Das Prinzip lässt sich auch im Büro anwenden.
  3. Allergeninformationen für die bestellten Sorten beim Anbieter anfordern.
  4. Ein Schild mit Bezeichnung und Allergenen neben die Cookies stellen. Solche Schilder helfen laut Verbraucherzentrale NRW Betroffenen und allen anderen.

Mit Vegan Vice und Clean Cheat gibt es bei Crunkie zwei vegane Cookies. Ob sie für Ihre Bestellung infrage kommen und welche Allergene die gewünschten Sorten enthalten, klären Sie in der Anfrage. Einen Überblick über alle Cookie-Sorten gibt das Crunkie-Sortiment.

Wie viele Cookies fürs Büro? Menge realistisch planen

Feste Richtwerte in Stück pro Person gibt es für Office Treats nicht. Für eine realistische Menge helfen vier Planungsfragen:

  • Wer ist an dem Tag vor Ort? Zählen Sie die Personen, die tatsächlich im Büro sind, nicht die Teamgröße laut Organigramm. Homeoffice, Teilzeit und Außentermine verändern die Zahl.
  • Welcher Anlass? Ein Dankeschön für ein kleines Projektteam braucht eine andere Menge als ein Teamfrühstück für die ganze Etage.
  • Ganzer Cookie oder zum Teilen? Jeder Cookie wiegt laut Crunkie 110 g. Überlegen Sie deshalb, ob Sie pro Person einen ganzen Cookie einplanen oder einen Teil der Cookies zum Teilen anbieten.
  • Welche Ernährungsweisen? Rechnen Sie vegane Cookies für die betreffenden Personen gezielt ein, statt darauf zu hoffen, dass etwas Passendes dabei ist.

Sind Sie unsicher, nennen Sie in der Anfrage Personenzahl und Anlass. Auf dieser Grundlage lässt sich die Menge konkret abstimmen.

Menge für Ihr Team noch offen? Nennen Sie Crunkie Personenzahl und Anlass und stimmen Sie die passende Menge an Cookies für Ihr Büro ab.

Menge und Anlass angeben – Angebot erhalten

Übrige Cookies richtig aufbewahren

Bleiben Cookies übrig, kommt es auf die Lagerung an. Laut ÖKO-TEST sollten Kekse luftdicht, kühl, trocken und dunkel lagern; gut geeignet sind dicht schließende Blechdosen. Verschiedene Sorten sollten getrennt bleiben, damit Aromen nicht übergehen. Der Kühlschrank ist für die meisten Sorten zu kalt. Diese Hinweise beziehen sich auf selbst gebackenes Gebäck. Wie lange gekaufte Cookies haltbar sind, erfragen Sie beim Anbieter.

Office Treats bei Crunkie: Was das B2B-Angebot umfasst

Crunkie bietet Unternehmen Cookies für Meetings & Workshops, Kundengeschenke, Events & Catering, Office Treats sowie Angebote für Hotels, Cafés und Restaurants. Die Cookies von Crunkie sind handgemacht.

Planen Sie Office Treats deshalb anlassbezogen und fragen Sie für jeden Anlass Menge und Termin an. Preise, Mengen, Vorlaufzeiten sowie Lieferung oder Abholung klären Sie individuell über die Anfrage.

Cookies fürs Büro anfragen: So läuft es ab

  1. Öffnen Sie auf der B2B-Seite von Crunkie den Abschnitt „Angebot anfragen“.
  2. Füllen Sie die Felder „Unternehmen“, „Ansprechpartner“, „E-Mail“, „Menge/Anlass“ und „Weitere Details“ aus.
  3. Crunkie gibt an, Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.

Für das Feld „Weitere Details“ dient diese Liste als Praxishilfe; sie ist kein verbindlicher Standard:

  • Anlass, Datum und Uhrzeit, zum Beispiel Teamfrühstück am Montag um 9 Uhr
  • Zahl der Personen vor Ort
  • Gewünschte Anzahl veganer Cookies
  • Allergien im Team und die Bitte um Allergeninformationen zu den Sorten
  • Büroadresse und Frage nach Lieferung oder Abholung
  • Budget, mit Angabe netto oder brutto

Alternativ erreichen Sie Crunkie per E-Mail an b2b@crunkiecookie.com.

Häufige Fragen zu Office Treats

Reicht ein Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ als Allergeninformation?

Nein. Ein solcher Pauschalhinweis ersetzt laut Verbraucherzentrale NRW keine Allergenkennzeichnung. Spurenhinweise sind nach Angaben des BfR freiwillig und gesetzlich nicht geregelt; aus ihnen lässt sich nicht ableiten, ob und wie viel eines Allergens enthalten ist.

Sind Allergie und Unverträglichkeit dasselbe?

Nein. Bei einer Allergie ist das Immunsystem beteiligt, bei Unverträglichkeiten wie einer Laktoseintoleranz nicht; bei Zöliakie handelt es sich um eine Autoimmunreaktion. Die Beschwerden können ähnlich sein. Fragen Sie im Team deshalb nach beidem und verweisen Sie bei Unklarheiten auf eine ärztliche Abklärung.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gibt Ihre Steuerberatung, zur Allergenkennzeichnung die örtliche Lebensmittelüberwachung.

Office Treats für Ihr Team planen? Senden Sie Crunkie über das B2B-Formular Ihre Anfrage mit Menge und Anlass.

Jetzt B2B-Angebot anfragen

Teilen:Twitter / X
🍪

Lust auf unsere Cookies?

Handgemacht in Bonn – jetzt bestellen.

Zur Cookie-Box →
← Vorheriger BeitragFirmengeschenke zum Jubiläum: Dienst- und Firmenjubiläum süß würdigenNächster Beitrag →American Cookies: Herkunft und Geschichte des Chocolate Chip Cookies

Das könnte dich auch interessieren

Cookies zum Kaffee: Welche Sorten zu welchem Kaffee passen

Cookies zum Kaffee: Welche Sorten zu welchem Kaffee passen

Ein Cookie zur Tasse Kaffee ist schnell gewählt. Ob die Kombination wirklich harmoniert, merkst du oft erst beim ersten Schluck: Mal hebt der Keks die Aromen des Kaffees hervor, mal geht er neben einem kräftigen Espresso unter. Cookies zum Kaffee lassen sich gezielt auswählen, wenn du weißt, wie Röstung, Bitterkeit und Süße zusammenspielen. Hier erfährst du, welche Geschmacksrichtungen zu hellem Filterkaffee, mittlerer Röstung, Espresso und Cold Brew passen, wie du richtig tunkst und was sich auf Tee übertragen lässt.

Weiterlesen →
Vegane Cookies in Aachen: Die vegane Linie von Crunkie in der Pontstraße

Vegane Cookies in Aachen: Die vegane Linie von Crunkie in der Pontstraße

Ob in einem Cookie Butter oder Ei steckt, sieht man ihm von außen nicht an. Wenn du vegane Cookies in Aachen suchst, willst du deshalb zwei Dinge wissen: wo du sie bekommst und welche Sorten tatsächlich vegan sind. Hier erfährst du, welche Cookies Crunkie als vegan führt und was zur Filiale in der Pontstraße bekannt ist. Außerdem geht es darum, worauf du achten solltest, wenn neben der veganen Ernährung auch eine Allergie eine Rolle spielt.

Weiterlesen →
Firmengeschenke zum Jubiläum: Dienst- und Firmenjubiläum süß würdigen

Firmengeschenke zum Jubiläum: Dienst- und Firmenjubiläum süß würdigen

Zehn Jahre im selben Team, 25 Jahre Unternehmensgeschichte: Jubiläen sind Anlässe, die im Arbeitsalltag selten vorkommen und gerade deshalb Aufmerksamkeit verdienen. Firmengeschenke zum Jubiläum zeigen Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern, dass ihr Beitrag gesehen wird. Damit das gelingt, sollten Geschenk, Übergabe und Botschaft zum Anlass passen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Dienst- und Firmenjubiläum unterscheiden, welche süßen Geschenkideen sich jeweils eignen und welche Angaben eine Jubiläumsanfrage bei Crunkie braucht.

Weiterlesen →